Rückabwicklung von Lebensversicherungen - kostenlose Ersteinschätzung
Rückabwicklung von Lebensversicherungen - kostenlose Ersteinschätzung
Unbefristetes Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen vor 2008.
Haben Sie das gewusst , dass es so eine Möglichkeit gibt ?
Also nicht kündigen ! Sondern rückabwickeln !
Für wen gilt das ?
Für Verträge die in diesem Zeitraum geschlossen worden sind :
29.07.1994 bis 31.12.2007
Für welche Verträge ist das interessant ?
Für :
Kapitallebensversicherungen,
Lebensversicherungen,
Rentenversicherungen,
Betriebliche Altersvorsorge,
Rürup,
Riester (Policenmodell),
egal ob diese schon :
irgendwann gekündigt worden sind,
irgendwann ausbezahlt worden sind,
beitragsfrei gestellt worden sind,
ausgelaufen sind,
oder sogar noch laufen
Ob das stimmt ? Ihre Sicherheit, dass dies auch korrekt ist :
Die BGH Rechtsprechung zum Thema Rückabwicklung / Widerruf von Lebensversicherungen macht es möglich mit dem Urteil aus dem Jahre 2016.
Nachzulesen :
BVerfG, 23.05.2016, BvR 2230/15 - Diese Entscheidung ist unanfechtbar.
Und auch beim Bund der Versicherten und dem Verbraucherschutz
Warum ?
Weil es zu diesem Zeitpunkt fehlerhafte oder sogar keine Widerrufsbelehrungen gab.
Was haben Sie davon ?
Die Versicherungen müssen alle Beiträge zurückzahlen.
Die meisten Verbraucher haben ein Anrecht auf Nutzungsentschädigung.
Dadurch könnte sogar bei bereits gekündigten Versicherungen eventuell noch eine Nachzahlung für den Kunden möglich sein.
Ca. 108 Millionen Verträge sind davon betroffen
Sind Ihre Verträge auch dabei ?
Lassen Sie d
https://www.lebensversicherung-kuendigungsservice.de
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12279
Berlin
Tel.: 01792904171
Fax: 01792904171
LinkID: 2927020
Aufgenommen am: Fre , 25.Aug 2017. Link geändert am: Mon , 28.Aug 2017
Der Linkstatus wurde geprüft am: 2024-05-02 00:00:00
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